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Wie kann ich mein Zimmer untervermieten?

Switzerland

Darf man ein Zimmer oder eine Wohnung bei Room Estate untervermieten?

Ja, es ist möglich sein Zimmer unterzuvermieten, wobei grundsätzlich Art. 262 OR Anwendung findet. Hierbei dürfen wir die Untermiete nur dann verbieten, wenn:

  • der Mieter sich weigert, dem Vermieter die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben;
  • die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrags missbräuchlich sind;
  • dem Vermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen.

Für Dich heisst das im Klartext, dass Du Dein Zimmer nur dann untervermieten darfst, wenn folgende Regeln eingehalten werden:

  • Der/die Untermieter/in passt zu unserer Zielgruppe (Insbesondere bei gemeinschaftlichem Wohnen muss die Person zwischen 18 und 25 Jahren alt sein und in der Ausbildung bzw. berufstätig sein)
  • Der/die Untermieter/in muss bei uns gemeldet und genehmigt werden
  • Die Mietvertragsbedingungen müssen nicht nur genehmigt werden, sie dürfen auch nicht missbräuchlich sein (d.h. der Mietzins und die Servicegebühr darf nicht höher als in Deinem Mietvertrag sein)
  • Du bist und bleibst für uns die Kontaktperson in jedem Fall

Bitte beachte, dass die oben genannte Liste nicht abschliessend ist und nur die wichtigsten Punkte anspricht.

 

Wie muss ich vorgehen, wenn ich das Zimmer untervermieten möchte?

Sobald Du jemanden gefunden hast, der/die Dein Zimmer mieten möchte, kannst Du wie folgt vorgehen:

  1. Erstelle einen schriftlichen Mietvertrag mit den Konditionen, so dass er bereit ist durch Dich und dem/der Untermieter/in unterzeichnet zu werden (ACHTUNG: Noch nicht unterzeichnen!)
  2. Schick uns den Mietvertrag per E-Mail an unsere Support-Adresse.
  3. Wenn und sobald wir den Mietvertrag genehmigen, teilen wir Dir das mit.
  4. Du kannst nun den Mietvertrag unterzeichnen.
  5. Schick uns einen Scan des unterzeichneten Exemplars.

 

Gibt es eine Vorlage?

Leider bieten wir von Room Estate keine Vorlage für einen Untermietvertrag an. Jedoch findest Du schnell eine Vorlage im Internet. Stelle einfach sicher, dass die Vorlage mit dem Schweizer Mieterrecht im Einklang ist.

 

Darf mein Nachmieter das Zimmer übernehmen, sobald ich gekündigt habe?

Das ist grundsätzlich möglich. Dein/e Untermieter/in kann das Zimmer nach Kündigung auf dem genau gleichen Weg anmieten wie alle anderen. Einfach Registrieren und nach Verifizierung anmieten. Es gibt jedoch keine Garantie, dass wir diese Person akzeptieren. Hinzu kommt, dass die Person für einen Tag das Zimmer verlassen muss, sodass die Reinigung vollzogen und das Zimmer inspiziert werden kann.

 

Was muss ich bei der Untermiete sonst noch beachten?

In jedem Fall solltest Du bei der Untervermietung die folgenden Dinge beachten:

  • Du bist von nun an Vermieter und gehst das Risiko ein, dass Du keine Miete erhältst und unter Umständen der Mieter/die Mieterin andere rechtliche Ansprüche gegenüber Dir geltend machen kann. Du kannst Dich dazu im Internet informieren.
  • Du bist für uns trotz allem unsere Ansprechperson. Wir werden keinen Kontakt mit Untermieterinnen und Untermieter pflegen.
  • Du schuldest uns die Miete (und Servicegebühren) nach wie vor genau gleich, auch wenn die Untermieterin/der Untermieter bei Dir zu spät oder gar nicht bezahlt.
  • Du bist für jegliche Schäden, Vertrags- oder Regelbrüche verantwortlich, die Dein/e Untermieter/in verursacht.

 

Room Estate übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Verwendung der Website und der darin enthaltenen Informationen erfolgt auf eigene Gefahr.